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   BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 27.85   

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BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 27.85 (https://dejure.org/1986,3818)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1986 - 2 C 27.85 (https://dejure.org/1986,3818)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1986 - 2 C 27.85 (https://dejure.org/1986,3818)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ende des Beamtenverhältnisses eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst mit Ablegung der Prüfung - Rückwirkendes Wiederaufleben des Beamtenverhältnisses bei Aufhebung der Prüfungsentscheidung - Unmöglichkeit der Rückgängigmachung eines Ausscheidens aus dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ende des Beamtenverhältnisses eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst mit Ablegung der Prüfung; Rückwirkendes Wiederaufleben des Beamtenverhältnisses bei Aufhebung der Prüfungsentscheidung; Unmöglichkeit der Rückgängigmachung eines Ausscheidens aus dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1987, 78
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84

    Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst bei nicht

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 27.85
    Die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst mit Ablegung der Prüfung oder Wiederholungsprüfung ist vom rechtlichen Bestand der Prüfungsentscheidung unabhängig (So auch BVerwG, 14.11.1985, 2 C 35/84).

    In dieser gesetzlichen Vorschrift findet jede Regelung eine ausreichende gesetzliche Grundlage, welche die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst an einen zeitlich bestimmten Vorgang innerhalb des Abschnitts des Prüfungsverfahrens knüpft, in dem bei allen Beteiligten des Verfahrens bereits Gewißheit über Erfolg oder Mißerfolg der Prüfung besteht (vgl.Urteil des erkennenden Senats vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 35.84 - mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 21.03.1974 - VI C 62.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 27.85
    Dies muß indes im Falle einer Wiederholungsprüfung nach rechtskräftiger Aufhebung einer negativen Prüfungsentscheidung nicht notwendig in einem - fortbestehenden - Beamtenverhältnis auf Widerruf geschehen (vgl.Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 6 C 62.72 - ; vgl. auch Beschluß vom 23. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 55.72 - ).
  • BVerwG, 23.10.1972 - II B 55.72

    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Fall

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 27.85
    Dies muß indes im Falle einer Wiederholungsprüfung nach rechtskräftiger Aufhebung einer negativen Prüfungsentscheidung nicht notwendig in einem - fortbestehenden - Beamtenverhältnis auf Widerruf geschehen (vgl.Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 6 C 62.72 - ; vgl. auch Beschluß vom 23. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 55.72 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2009 - 6 B 948/09

    Eintritt der Rechtsfolge der Beendigung eines Widerrufsbeamtenverhältnisses

    hierzu auch BVerwG, Urteil vom 30.1.1986 - 2 C 27.85 -, ZBR 1986, 295, und Urteil vom 14.11.1985 - 2 C 35.84 -, ZBR 1986, 170.

    BVerwG, Urteil vom 9.3.1989 - 2 C 59.86 -, ZBR 1990, 125, Urteil vom 30.1.1986 - 2 C 27.85 -, a.a.O., und Urteil vom 14.11.1985 - 2 C 35.84 -, a.a.O.

    BVerwG, Urteil vom 9.3.1989 - 2 C 59.86 -, a.a.O., Urteil vom 30.1.1986 - 2 C 27.85 -, a.a.O., und Urteil vom 14.11.1985 - 2 C 35.84 -, a.a.O.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2014 - 10 S 5.14

    Fachhochschule der Polizei Brandenburg; Bachelorstudiengang zum Erwerb der

    Damit werden unabhängig von einem etwaigen Streit um das Prüfungsergebnis und das Bestehen oder endgültige Nichtbestehen der Prüfung durch die Bezugnahme auf einen zeitlich eindeutig bestimmbaren Vorgang sofort und unmittelbar rechtlich eindeutige Verhältnisse geschaffen, die der für den beamtenrechtlichen Status gebotenen Rechtsklarheit entsprechen und im Einklang mit dem Zweck des Beamtenverhältnisses auf Widerruf stehen (vgl. zu entsprechenden Regelungen in anderen Ländern OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 22. Februar 2013 - OVG 4 S 58.12 u.a. -, BA S. 3 f. zu Berlin; OVG LSA, Beschluss vom 19. April 2012 - 1 M 32/12 -, NVwZ-RR 2012, 553, juris Rn. 31; SächsOVG, Beschluss vom 4. April 2013 - 2 B 503/12 -, ZBR 2013, 278, juris Rn. 8; allgemein auch BVerwG, Urteil vom 14. November 1985 - BVerwG 2 C 35.84 -, BVerwGE 72, 207, 211; Urteil vom 30. Januar 1986 - BVerwG 2 C 27.85 -, ZBR 1986, 295).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2015 - 6 B 608/15

    Beamtenverhältnis auf Widerruf; Entlassung kraft Gesetzes; Kommissaranwärter;

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 6 B 948/09 - und vom 7. September 2009 - 6 B 1150/09 -, jeweils juris unter Hinweis auf: BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1986 - 2 C 27.85 -, ZBR 1986, 295, und Urteil vom 14. November 1985 - 2 C 35.84 -, ZBR 1986, 170.

    - 2 C 27.85 -, a.a.O., Ob bei einer solchen Sachlage unter Umständen eine Wiederbegründung eines Beamtenverhältnisses in Betracht kommen kann, bedarf in diesem Verfahren keiner Klärung.

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